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Feststellung der NSDAP, dass Frau Johanna Becker, geb. Oswalt Mischling 1. Grades ist
wg. Lagerhaft 4.11.44. bis 25.11.44
Johanna Becker, geb. Oswalt: Bescheinigung der Lagerhaft Klöckner Werke vom 4.11.44 bis 25.11.44
In Sachen Johanna Becker, geb. Oswalt: Anforderung des Strafregisterauszugs für politisch, rassisch und religiös Verfolgte
Antrag auf Altersrente für Verfolgte
30% Erwerbsminderung durch gesundheitliche Folgen der rass. Verfolgung
Ausfertigung für RP Arnsberg. Überprüfung des Verfolgtenstatus für Johanna Becker. Berechtigung wegen rassischer Verfolgung bestätigt.
Ausfertigung für RP Arnsberg. Überprüfung des Verfolgtenstatus für Johanna Becker. Berechtigung wegen rassischer Verfolgung bestätigt.
Quittung Johanna Becker über Vorschuss vom DM 160 auf beantragte Rentenzahlungen
Bescheid über Ablehnung des Antrags auf Beschädigtenrente
Ablehnung des Antrags auf Beschädigtenrente. Hüttenwerk Haspa erklärte, dass die Zwangsarbeiterin Becker keinerlei Beschränkungen ausgesetzt war.
Widerspruch gegen Ablehnung der Beschädigtenrente
Widerspruch gegen Ablehung Beschädigtenrente
Widerspruch Ablehnung Beschädigtenrente Johanna Becker
Widerspruch gegen Ablehung Beschädigtenrente für Johanna Becker, geb. Oswalt
Widerspruchsverfahren gegen Ablehnung Beschädigtenrente
Befürwortung des Widerspruchs Johanna Becker. Ihre Angaben seien zutreffend
Bestätigung der Angaben Johanna Becker, geb. Oswalt bez. Verfolgung
Befürwortung des Widerspruchs Johanna Becker. Vorschlag 20% Erwerbsminderung anzuerkennen
Begleitschreiben zum Antrag auf Beschädigtenrente Johanna Becker
Bitte dem bedürftigen Ehepaar Becker aus Anlass der Goldenen Hochzeit das übliche Geldgeschenk zukommen zu lassen
Bitte um übliches Geldgeschenk des Sozialministers an das bedürftige Ehepaar Becker, rassisch verfolgt.
Befürwortung eines Geldgeschenks für Johanna Becker wg. rassischer Verfolgung unter Hinweis auf rass. Verfolung ihres behinderten Sohnes, für den Frau Becker monatlich 100 DM zu zahlen habe.
Schilderung der Lage von Johanna Becker wg. rassischer Verfolgung
Stattgabe der Beschwerde bez. Beschädigtenrente Johanna Becker
Hinweis, dass nachträglich Zuwendungen oder Geldgeschenk für fam. Festtage nicht berücksichtigt werden können, da der Herr Innenminister selbst gratulieren will
Geldgeschenk an Johanna Becker weg. Bedürftigkeit am Jubiläum ist nachträglich nicht zulässig.
Begleitschreiben zum Rentenbescheid für Ehepaar Becker
Rentenfestsetzung 233,30 DM monatlich für Johanna Becker
Bitte um bechleunigte Auszahlung der Rente wegen Bedürftigkeit der Johanna Becker
Schreiben des Bethanien-Krankenhauses vom 13.Juni 1936 bez. Ehrensold von 300 M bis Lebensende. (Hintergrund: Entlassung Dr. Beckers ohne Pension weil jüd. versippt durch Ehe mit Johanna Becker.)
Bitte um Übersendung der Geburtsurkunde mit Abstammungsnachweis (Halbjüdin)
Schreiben der Anstalt Bethel vom 2.11.1950 mit Anforderung 6 M täglich für Unterbringung Sohn Reinhard Becker
Begründung des Antrags auf Sonderbeihilfe 500 DM. Unverschuldete Notlage wegen Tod des Ehemannes und Kosten der Unterbringung des Aufgrund rass. Verfolgung gemütskranken Sohnes in Bethel.
Begründung des Antrags auf Sonderbeihilfe. Durch Tod des Ehemannes, der einen Ehrensold (statt der sonst üblichen Pension), der nach seinem Tod wegfällt, und Zahlungsverpflichtungen für meinen Sohn in Bethel bin ich unverschuldet in Notlage geraten.
Bitte um eine Sonderbeihilfe in Höhe von 300 DM für das bedürftige Ehepaar Becker
Weiterleitung eines Antrags auf Sonderbeihilfe wegen Bedürftigkeit von Johanna Becker um 500 DM. Befürwortung 300 DM zu gewähren.
Aufforderung zur Vorlage des Abstammungsnachweises als Halbjüdin, da aus der Geburtsurkunde hervorgeht, dass der Vater evangelischer Religion war.
zur Rentenheilbehandlung, Einschränkung der Leistungen für Johanna Becker
Hinweis auf Begrenzung für Heilbehandlungskosten
Abstammungsnachweis
Nachweis der isreal. Abstammung Johanna Becker
Überprüfung der Akte Johanna Becker abgeschlossen. Haft und rassische Abstammung nachgewiesen.
Feststellung, dass die Berechtigung zur Leistungsbeziehung weiterhin besteht
Nachruf für den in Schweden verstorbenen Dr. Adolf Neumann, vormals Verleger und Mitinhaber (ebenso: Wilhelm Ernst Oswalt) des Verlages Rütten & Loening, Frankfurt.
Gedenkblatt für Adolf Neumann mit Erwähnung Zwangsverkauf
Verzicht Rückforderung Leistungen Arbeitslosenversicherun für Johanna Becker
Karteikarte Johanna Becker Ersatz Heilbehandlungskosten
Antrag nach BEG der Johanna Becker auf Entschädigung für 1/4 Rütten und Loening
Antrag Johanna Becker, 72 Jahre als, nach BEG vorrangig zu behandeln
Meldebescheinigung für den Zeitraum 4.3.1937 bis 22.1.1954
Antrag unvollständig, Bitte um geeignete Beweismittel
Bitte um geeignete Beweismittel, Auifforderung ein weiteres Formular zu unterzeichnen
Antrag Brandine Oswalt ohne Beweismittel. Vermerken Einstellung Herr Gerhard
Herr Gerhard trägt den Antrag Brandine Oswalt vor. Er macht stets Schwierigkeiten. Nutzlos
Aufforderung für behauptete Vermögensschäden aus Zwangsverkauf Rütten & Loening "lückenlosen Beweis" anzutreten, "wie hoch der Anteil zum Zeitpunkt der Schädigung gewesen ist."
Antrag Johanna Becker unvollständig. Ein Herr Walter Gerhard sei beauftrag. Er habe eigene Vorstellungen vom BEG. Lasse sich nicht belehren. Hinweis auf Antrag Brandine Oswalt
Antrag zu Rütten & Loening. Bitte um persönliches Erscheinen.
Brandine Oswalt nicht verurteilt
Frau Becker wurde nicht verurteilt
Bitte um Ausstellung Todesurkunde für W. E. Oswalt, verstorben 1942/43 im Konzentrationslager Sachsenhausen-Oranienburg
Mitteilung Todestag 30.6.1942 für W.E.Oswalt. Hinweis, dass eine Sterbeurkunde vom Standesamt Oranienburg angefordert werden kann.
Joseph Goebbels, Brief vom 8.4.1924 an Rütten & Loening, Angebot Mansuskript des Romans "Michael Vramann"
Bestätigung der Beteiligung von Brandine Oswalt und Johanna Becker an Rütten & Loening zu je einem Viertel.
Rücknahme das Antrags zu 1 und 2. Antrag nur noch hinsichtlich Entzug Rütten & Loening
Antrag nach BEG für Johanna Becker, wg. Schädigung durch Zwangsverkauf R&L
Antrag nach BEG für Johanna Becker, wg. Schädigung durch Zwangsverkauf R&L
Antrag nach BEG für Johanna Becker, wg. Schädigung durch Zwangsverkauf R&L
Antrag nach BEG für Johanna Becker, wg. Schädigung durch Zwangsverkauf R&L
Nachfrage hinsichtlich Auskunft zur Beteiligung Johanna Becker an Rütten & Loening
Wegen kriegsbedingtem Aktenverlust ist zur Beteiligung Johanna Becker an Rütten & Loening kein Nachweis vorhanden,
Bitte um persönliches Erscheinen zur Unterschriftsbeglaubigung
Aufforderung in Sachen Entschädigung Johanna Becker und Brandine Oswalt persönlich zu erscheinen Zwecks Unterschriftsbeglaubigung
Sterbeurkunde Wilhelm Ernst Oswalt, verstorben im Konzentrationslager Sachsenhausen
Bescheinigung der Teilhaberschaft Brandine Oswalt und Johanna Becker an Rütten & Loening zu je 1/4
Antrag Johanna Becker nach BEG
Darlegung des Antrags nach BEG
Stellungnahme zu Antrag Brandine Oswalt auf Entschädigung für Wegnahme Rütten & Loening
Entschadigungsantrag für Johanna Becker, geb. Oswalt nach BEG
Stellungnahme zum Antrag Brandine Oswalt auf Entschädigung für Zwangsverkauf Rütten und Loening
Zum Zwangsverkauf Rütten & Loening
Nachruf A. Neumann im Börsenblatt dt. Buchhandel 9. Jahrg. Nr. 8, 271.1953 bezüglich Rütten & Loening
Zur Geschichte von Rütten & Loening, Zitat zum Zwangsverkauf
Vorderseite des Formulars
EV Brandine Oswalt zu Eigentumsverhältnissen Rütten & Loening, Zwangsverkauf
EV Brandine Oswalt zu Eigentumslage bei Rütten & Loening und Zwangsverkauf
EV Brandine Oswalt zur Eigentumslage Rütten & Loening, Zwangsverkauf
EV Brandine Oswalt zu Eigentumsverhältnissen Rütten & Loening, Zwangsverkauf
EV Brandine Oswalt zu den Beteiligungsverhältnissen bei R&L und zum Zwangsverkauf
Begleitschreiben zum Antrag Brandine Oswalt nach BEG
Begleitschreiben zum Ermittlungsbericht
Voraussetzung für Vorrauszahlung Entschädingsleistung für Brandine Oswalt ist nicht erbracht.
Nachfrage zu Zwangsverkauf, Kaufpreis, Rechtsform. Bitte um Beweise
Nachfrage zum Antrag nach BEG, ob Antrag nur wg. Verfolgung W.E. Oswalt oder auch aus eigener Schädigung
Hinweis auf Miteigentum an Rütten & Loening, Umstände des Zwangsverkaufs
Weitere Begründung zum Antrag nach BEG, Hinweis auf eigene Schädigung durch Zwangsverkauf Rütten & Loening
Hinweis auf das hohe Alter der Geschädigten
Weitere Begründung zum Antrag nach BEG, Hinweis auf eigene Schädigung durch Zwangsverkauf Rütten & Loening
Hinweis, auf fehlerhafte Behandllng des Antrags. Miteigentum an Rütten & Loening, Zwangsverkauf,
Weitere Begründung zum Antrag nach BEG, Hinweis auf eigene Schädigung durch Zwangsverkauf Rütten & Loening
Hinweis auf Miteigentum an Rütten & Loening, Umstände des Zwangsverkaufs
Weitere Begründung zum Antrag nach BEG, Hinweis auf eigene Schädigung durch Zwangsverkauf Rütten & Loening
Nachfrage zu Umständen bez. Rütten & Loening, eventuelle Verfahren Oswalt, Neumann. "Schwierige Ermittlungen von hier aus"
Fragen zur Beteiligung Johanna Becker an R&L
RP nimmt zu Kenntnis, dass der Antrag aus eigener Schädigung gestellt wird. Ermittlungen in diese Richtund sind notwendig, Dauer einige Monate
Nachfrage zu Umständen bez. Rütten & Loening, Beteiligung Brandine Oswalt, Zwangsverkauf
Fragen nach Eigentumsverhältnissen Rütten & Loening, Beteiligung Johanna Becker
Mitteilung der HR Eintragung zu R&L, darunter Beteiligung Dr. Becker zu 1/4
Anfrage nach Beteiligung Johanna Becker an IHK negativ. Kein Rückgabeantrag W.E. Oswalt. Rückgabeantrag Adolf Neumann Nr. 35160 bekannt
Mitteilung, ein Schreiben sei weitergeleitet worden. Handschr. Vermerk: stimmt nicht, ist in der Akte.
Nachfrage zum Schreiben vom 24.1.1955. Bitte um Sachstandsmitteilung
Bitte um Abschrift des Schreibens vom 24.1.1955, da es hier nicht vorliegt
Begleitschreiben zur Übersendung Abschrift des Schreibens vom 24.1.1955
"Ich bin 83 Jahre ... möchte vor meinem Tode noch etwas von der Entschädigung.."
Mitteilung, dass Seitens Brandine Oswalt keine Rückerstattungsansprüche vorliegen. Als Anlage Auszug aus HRA
Erinnerung an Antrag nach BEG, Hinweis auf Notlage, Krankheit, Alter
Feststellung, dass nicht J. Becker, sonder Dr. Becker Beteiligter bei R&L war. Ebenso W.E.Oswalt. Bitte, die Sache als Erbsache zu behandeln, Vorlage Erbscheine erbeten
Feststellung dass Brandine Oswalt am 8.3.1934 aus der Firma ausgeschieden ist. Zum Zeitpunkt der Schädingung daher nicht mehr beteiligt. Lediglich Erbansprüche.
Bitte um viefache Ausfertigung einer Meldebescheinigung in Frankfurt für Herrn Wilhelm Ernst Oswalt, verstorben im KL Sachsenhausen am 30.6.1942
Das sie zum Zeitpunkt der Schädigung nicht Miteigentümerin war, ist ein Anspruch nicht ersichtlich. Ansprüche wegen Erbfolge nach W.E.Oswalt mögen nachgewiesen werden.
Aufenthaltsbescheinigung für den Zeitraum 4.3.1937 bis zum Todestag 30.11.1955 in Iserlohn
Mitteilung, dass Meldeunterlagen hinsichtlich W.E.Oswalt kriegsbedingt nicht vorliegen
Meldeunterlagen für W.E.Oswalt sind kriegsbedingt verloren.
Anfrage nach Leistungen BEG für Johann Becker
Hinweis Johanna Becker sei nach Auskunft AG Frankfurt nicht an Rütten & Loening beteiligt gewesen. Ansprüche daher höchstens als Erbberechtigte nach ihrem Ehemann, Dr. Becker und ihrem Bruder, Wilhelm Ernst Oswalt. Erbscheine und Beweisunterlagen vorzulegen, Schäden genauestens zu belegen.
Hinweis auf völlige Mittellosigkeit und Leben im Altersheim.
Nochmals Darlegung der Eigentumsverhältnisse, Hinweis auf das hohe Alter, 83 Jahre
Blatt 3 des Schreibens, Eidesstattliche Versicherung zu den Beteiligungsverhältnisssen bei Rütten & Loening
Blatt 2 des Schreibens, Hinweis auf kriegsbedingten Aktenverlust. Bekräftigung stiller Teilhaberschaft.
Nochmals Darlegung der Eigentumsverhältnisse
Blatt 4 des Schreibens. Bestätigung der Beteiligungen, Kenntnis der letzten Verlagsadresse am 26.2.1954 mit Stand 1950 Berlin Grunewalt, Dr. Hachfeld
Blatt 1 des Schreibens. Entschädigungsantrag nach BEG nicht in Nachfolge Dr. Becker oder Wilhelm Ernst Oswalt, sondern als stille Teilhaberin aus eigenem Anspruch
Mitteilung, dass Brandine Oswalt nach dem SHG und dem LAG insgesamt 5.100 DM erhalten hat.
Antrag Brandine Oswalt und Johanna Becker ist bevorzugt zu bearbeiten
Antrag hat keine Aussicht auf Erfolg. Entziehung der Beteiligung an Rütten & Loening unterliegt nicht den Bestimmungen des BEG, sondern betrifft die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände. Außerdem ist die Beteiligung nicht belegt, ferner sei sie an dem Kaufpreis beteiligt gewesen.
Einspruch gegen die Ankündigung der Ablehnung des Antrags nach BEG, Schilderung Zwangsverkauf und historischer Umstände
Einspruch gegen angekündigte Ablehnung des Antrags nach BEG. Der Verlag sei nicht feststellbar, der Zwangsverkauf erwiesen.
Einspruch gegen angekündigte Ablehnung des Antrags nach BEG. Der Verlag sei nicht feststellbar, der Zwangsverkauf erwiesen.
Protest gegen Ankündigung Ablehnung des Antrags nach BEG. Darlegung Beteiligung. Zwangsverkauf, Verschollenheit des Verlages. "Nicht feststellbar"
Einspruch gegen angekündigte Ablehnung des Antrags nach BEG. Der Verlag sei nicht feststellbar, der Zwangsverkauf erwiesen.
Einspruch gegen angekündigte Ablehnung des Antrags nach BEG. Der Verlag sei nicht feststellbar, der Zwangsverkauf erwiesen.
Einspruch gegen angekündigte Ablehnung des Antrags nach BEG. Der Verlag sei nicht feststellbar, der Zwangsverkauf erwiesen.
Protest gegen Ankündigung Ablehnung des Antrags nach BEG. Darlegung Beteiligung. Zwangsverkauf, Verschollenheit des Verlages. "Nicht feststellbar"
Protest gegen Ankündigung Ablehnung des Antrags nach BEG. Darlegung Beteiligung. Zwangsverkauf, Verschollenheit des Verlages. "Nicht feststellbar"
Einspruch gegen angekündigte Ablehnung des Antrags nach BEG. Der Verlag sei nicht feststellbar, der Zwangsverkauf erwiesen.
"Die Antragsstellerin behauptet nach wie vor, dass es sich um einen Schaden wegen eigener Verfolgung handelt."
Handelsregisterauszug zu Rütten & Loening OHG (bis 1936) und Rütten & Loening GmbH (neu), Vermerk über deren Konkursverfahren, Zwangsvergleich
Handelsregisterauszug zu Rütten & Loening OHG (bis 1936) und Rütten & Loening GmbH (neu)
Hinweis auf Zwangsverkauf, bisher keine Kenntnis von Eintragung einer Rütten & Loening GmbH in Frankfurt.
Vorlage HRA Auszug zu Rütten & Loening, Bekräftigung des bisherigen Vortrags
Johanna Becker habe, weil alt und krank, persönlich um Entscheidung über den BEG Antrag gebeten
Johanna Becker habe persönlich für Brandine Oswalt um Entscheidung zum Antrag gebeten
Fragen zu R&L
Nachfrage nach Arisierung, Kaufpreiszahlung, Rückerstattungsverfahren
Fragen zu R&L
Handelsregisterauszug R&L, Sitzverlegung
Handelsregisterauszug R&L, Sitzverlegung
Erinnerung an das Schreiben vom 12.6.1956 mit Bitte um Erledigung
Angabe der Adresse des Ariseurs Dr. Albert Hachfeld, Konstanz, Schützenstrasse 11, der habe die Verträge 1936 geschlossen
Eigentumsverhältnisse R&L, Zwangsverkauf, Verfolgung der Beteiligten
Eigentumsverhältnisse R&L, Wegnahme, Verfolgung der Beteiligten
Eigentumsverhältnisse R&L, Zwangsverkauf, Verfolgung der Beteiligten
Vorlage EV von A. Weykamp. Hinweis auf Verfolgung, Zwangsverkauf ohne Kaufpreis, hohes Alter, Bedürftigkeit
Eigentumsverhältnisse R&L, Verfolgung der Beteiligten
Nachfrage, ob 1936 eine Arisierung R&L stattgefunden habe, ob Zahlungen geleistet wurden, in welcher Höhe, welcher Notar tätig war, etc
R&L wurde arisiert. Kaufpreis 75.000 RM wurde an Dr. Neumann und W.E. Oswalt gezahlt, alle Schulden wurden übernommen. Rückerstattungsverfahren wurde durchgeführt. Hans Neumann, Sohn von Dr. Neumann habe den Verlag nach Kriegsende wieder eröffnet aber bald Konkurs gemacht.
Gründungsgesellschafter und Erbfolge für Rütten & Loening, Gesellschafter bis 1936
Anspruch Johanna und Brandine Becker wegen Zwangsverkauf Rütten & Loening.
11 Jahre ruht die Sache, Keine Gewinne, Keine Zinsen. Beiden leben in Not. Frau Beckers Sohn in Bethel
Auskunft der IHK Frankfurt über Beteiligungsverhältnisse Rütten & Loening
Auskunft der IHK Frankfurt zu Beteiligungsverhältnissen Rütten & Loening.
EV des Notars Heyng, Iserlohn vom 2.5.1957: Darlegung seiner Kenntnis von der Beteiligung Eheleute Becker bei Rütten & Loening
Abrechnung vom 28.8.1918, Rütten & Loening bez. Jubiläumsausgabe Struwwelpeter durch Bankhaus Wertheimber, Frankfurt, zu Gunsten von Frau Sanitätsrat Johanna Becker
Nachfrag nach Rückerstattungsverfahren für Altgesellschafter nach Zwangsverkauf 1936
Anfrage, wo das - gegen Dr. Hachfeld gerichtete - Rückerstattungsverfahren durchgeführt wurde, Bitte um ladungsfähige Anschrift von Hans Neumann
Zur Rückerstattung könnten nur Neumann und Hachfeld aussagen. Mitteilung der Adresse Hans Neumann, Freiburg, Eichhalde 10, Klemm Verlag und Adresse Dr. Albert Hachfeld
Mitteilung, dass der Ort des Rückerstattungsverfahrens nicht bekannt ist, aber Frankfurt am Main vermutet wird.
Rückerstattungsansprüche hinsichtlich R&L nicht bekannt.
Nachfrage Rückerstattunsverfahren R&L wegen Zwangsverkauf 1936
kein Rückerstattungsverfahren für R&L GmbH. Für Rütten & Loening OHG keine Entschädigung oder Rückgabe, da der Verlag nach Arisierung nach Potsdam transferiert und 1945 enteignet wurde.
Mitteilung, dass der Antrag nach BEG keine Aussicht auf Erfolg hat, da die Schädigung Wegnahme eines feststellbaren Vermögenswertes betreffe. BEG nicht einschlägig, Verweis auf das zu erwarttende Bundesrückerstattungsgesetz
Johanna Becker hat 2 Formularanträge eingereicht. Es handelt sich aber um einen Anspruch aus eigener Schädigung. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen
Aktennotiz zum Antrag nach BEG. Nicht Antrag als Erbin W.E. Oswalt, sondern aufgrund eigener Schädigung bez. R&L.
Bescheid über Ablehnung des Antrags auf Entschädigung nach BEG. Es handelt sich bei der Arisierung von Rütten 6 Loening, bei der sie ihre Gesellschaftsanteil einbüßte um die typische Entziehung feststellbarer Vermögensgegenstände. Diese fallen unter die spezifische rückerstattungsrechtlichen Regelungen, das BEG ist nicht anwendbar.
Bescheid über Ablehnung des Antrags auf Entschädigung nach BEG. Es handelt sich bei der Arisierung von Rütten 6 Loening, bei der sie ihre Gesellschaftsanteil einbüßte um die typische Entziehung feststellbarer Vermögensgegenstände. Diese fallen unter die spezifische rückerstattungsrechtlichen Regelungen, das BEG ist nicht anwendbar.
Bescheid über Ablehnung des Antrags auf Entschädigung nach BEG. Es handelt sich bei der Arisierung von Rütten 6 Loening, bei der sie ihre Gesellschaftsanteil einbüßte um die typische Entziehung feststellbarer Vermögensgegenstände. Diese fallen unter die spezifische rückerstattungsrechtlichen Regelungen, das BEG ist nicht anwendbar.
Bescheid über Ablehnung des Antrags auf Entschädigung nach BEG. Es handelt sich bei der Arisierung von Rütten 6 Loening, bei der sie ihre Gesellschaftsanteil einbüßte um die typische Entziehung feststellbarer Vermögensgegenstände. Diese fallen unter die spezifische rückerstattungsrechtlichen Regelungen, das BEG ist nicht anwendbar.
Bescheid über Ablehnung des Antrags auf Entschädigung nach BEG. Es handelt sich bei der Arisierung von Rütten 6 Loening, bei der sie ihre Gesellschaftsanteil einbüßte um die typische Entziehung feststellbarer Vermögensgegenstände. Diese fallen unter die spezifische rückerstattungsrechtlichen Regelungen, das BEG ist nicht anwendbar.
Wiederspruch gegen das Schreiben RP Arnsberg vom 12.7.1957 mit der Ankündigung den Antrag nach BEG abzuweisen und stattdessen auf das zu erwartende Bundesrückerstattungsgesetz zu verweisen. Der Verlag sei nicht zurückzugeben, sondern die Wegnahme zu entschädigen.
Wiederspruch gegen das Schreiben RP Arnsberg vom 12.7.1957 mit der Ankündigung den Antrag nach BEG abzuweisen und stattdessen auf das zu erwartende Bundesrückerstattungsgesetz zu verweisen. Der Verlag sei nicht zurückzugeben, sondern die Wegnahme zu entschädigen.
Wiederspruch gegen das Schreiben RP Arnsberg vom 12.7.1957 mit der Ankündigung den Antrag nach BEG abzuweisen und stattdessen auf das zu erwartende Bundesrückerstattungsgesetz zu verweisen. Der Verlag sei nicht zurückzugeben, sondern die Wegnahme zu entschädigen.
Ablehung des Antrags nach BEG, Hinweis auf Anspruch nach Bundesrückestattungsgesetz vom 19.7.1957
Abweisung des Antrags nach BEG.
Abweisung des Antrags auf Entschädigung nach BEG
Beglaubigung der Abschrift der Klage
Klageerhebung wg. Entschädigung
Klagebegründung. Nachweis Armenrecht
Zustellung Klageschrift Brandine Oswalt / Land NRW wg. Entschädigung
Beantragung Klageabweisung aus den Gründen des Bescheids. Zustimmung schriftliches Verfahren
Bestätigung über die formalen Mängel des Bescheids an Frau Johanna Becker
Aufforderung, einen rechtsgültigen Bescheid auszufertigen, da der übersandte formale Mängel hat.
Aufforderung, einen rechtsgültigen Bescheid auszufertigen, da der übersandte formale Mängel hat. Bitte um genaue Datumsangabe der Ausfertigung, Ankündigung Klage
Versagung des Armenrechts für die Klägerin, da die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Anspruch nach BEG besteht nicht. Der Schaden betrifft einen feststellbaren Vermögensgegenstand.
Versagung des Armenrechts für die Klägerin, da die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Anspruch nach BEG besteht nicht. Der Schaden betrifft einen feststellbaren Vermögensgegenstand.
Versagung des Armenrechts für die Klägerin, da die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Anspruch nach BEG besteht nicht. Der Schaden betrifft einen feststellbaren Vermögensgegenstand.
Versagung des Armenrechts für die Klägerin, da die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Anspruch nach BEG besteht nicht. Der Schaden betrifft einen feststellbaren Vermögensgegenstand.
Nachfrage, ob Klage erhoben wurde in der Sache Johanna Becker Antrag BEG
in der Sache Johanna Becker wurde innerhalb der gesetzlichen Frist Klage nicht erhoben
Nachfrage ob in der Sache BEG Johanna Becker Klage erhoben wurde
Innerhalb der gesetzliche Frist wurde Klage nicht erhoben
Zurücksendung der Akten, da die Sache seit mehr als sechs Monaten nicht mehr betrieben wurde
Übergang Zuständigkeit Heilbehandlung an Landesrentenanstalt
Antrag auf Erhöhung der Rente für Frau Johanna Becker wurde weitergeleitet
Mitteilung Zuständigkeitswechsel für Heilbehandlungen, jetz bei Landesrentenbehörde
Übersendung der Akten mit der Bitte um Terminsanberaumung. Kein schriftliches Verfahren.
Mitteilung des Einwohnermeldeamts: die Klägerin Brandine Oswalt ist am 4.12.1959 verstorben. Anfrage ob die Sache damit erledigt sei.
Bitte um Abgleich der Leistungen an Frau Johanna Becker
Zum Antrag Johanna Becker auf Härteausgleich zur Rente wegen Bedüftigkeit
Härteausgleich Rente
Antrag auf Härteausgleich zur Rente. Schilderung des Falles, Hinweis auf hohes Alter und Bedürftigkeit.
Mitteilung zur Weiterleitung des Antrags auf Härteausgleich Rente
keine sonstige Leistung für Frau Johanna Becker festgestellt
Sachstandsnachfrage Härteausgleich Rente Johanna Becker
Sachstandsanfrage zum Härtausgleich Rente Johanna Becker
Bewilligung der Beihilfe in Höhe von monatlich 200 DM (zur Rente von DM 233,30)
Karteiblatt Johanna Becker, Beihilfe zum Lebensunterhalt 200 DM mtl. ab 1.7.1966
Bewilligung Beihilfe 200 DM monatlich für Johanna Becker
Bewilligung von DM 200 DM monatliche Beihilfe zum Lebensunterhalt für Frau Johanna Becker
Antrag nach § 1, Abs. 3, Ziff. 4 BEG, Schädigung bez. Zwangsverkauf Rütten & Loening
Bitte um Vorlage angekündigter Begründung des Antrags nach BEG für Johanna Becker
über telfonische Bitte RAe Heyng die Begründungsfrist zu verlängern
Begründung des Antrags Johanna Becker:
Das Unternehmen wurde arisiert von dem in Potsdam ansässigen Dr. Hachfeld.
EIN ANSPRUCH AUF RÜCKERSTATTUNG NACH DEM RÜCKERSTATTUNGSGESETZ BESTEHT DAHER NICHT.
Daher Entschädigung
Vollmacht für Wiedergutmachungsangelegenheiten Johanna Becker
Nachreichung Vollmacht Frau Johanna Becker
Benachtichtigung von der Übergabe der Akten an RP Arnsberg
Zum Antrag nach BEG Schlussgesetz Johanna Becker, Übersendung Unterlagen
Mitteilung dass der Anspruch nach BEG nicht besteht, Bezug auf die Bescheide an Frau Johanna Becker und Brandine Oswalt aus 1957
Anregung, den Antrag zurückzuziehen, da er aussichtslos sei.
Mitteilung dass der Anspruch nach BEG nicht besteht, Bezug auf die Bescheide an Frau Johanna Becker und Brandine Oswalt aus 1957
Mitteilung dass der Anspruch nach BEG nicht besteht, Bezug auf die Bescheide an Frau Johanna Becker und Brandine Oswalt aus 1957.
Bezüglich des weitergehenden Antrags wegen Schäden bez. beruflichen Fortkommens folgt Stellungsnahme
Gespräch mit RAe Heyng, nach Akteneinsicht hinreichend von Aussichtslosigkeit des Antrags überzeugt, bitte aber bis Herbst noch keine Entscheidung zu treffen. Antrag bez. beruflichen Fortkommens wird nicht gestellt.
zur Rücknahme des Antrags auf Entschädigung wg. Schädigung beruflichen Fortkommens Johanna Becker
Mitteilung bei Todesfällen: Frau Johann Becker ist am 22.12.1967 verstorben
Ablehung des Antrags nach BEG. Die Wegnahme R& L betrifft feststellbaren Vermögensgegenstand.
Ablehung des Antrags nach BEG. Die Wegnahme R& L betrifft feststellbaren Vermögensgegenstand.
Ablehung des Antrags nach BEG. Die Wegnahme R& L betrifft feststellbaren Vermögensgegenstand.
Ablehung des Antrags nach BEG. Die Wegnahme R& L betrifft feststellbaren Vermögensgegenstand.
Ablehung des Antrags nach BEG. Die Wegnahme R& L betrifft feststellbaren Vermögensgegenstand.
Ablehung des Antrags nach BEG. Die Wegnahme R& L betrifft feststellbaren Vermögensgegenstand.
Ablehung des Antrags nach BEG. Die Wegnahme R& L betrifft feststellbaren Vermögensgegenstand.
Ablehung des Antrags nach BEG. Die Wegnahme R& L betrifft feststellbaren Vermögensgegenstand.
Ablehung des Antrags nach BEG. Die Wegnahme R& L betrifft feststellbaren Vermögensgegenstand.
Ablehung des Antrags nach BEG. Die Wegnahme R& L betrifft feststellbaren Vermögensgegenstand.
Ablehung des Antrags nach BEG. Die Wegnahme R& L betrifft feststellbaren Vermögensgegenstand.
Ablehung des Antrags nach BEG. Die Wegnahme R& L betrifft feststellbaren Vermögensgegenstand.
Wegen Todes von Johanna Becker bitte um Aussetzung des Verfahrens zur Feststellung der Erben
Bestätigung, Bescheid nicht rechtswirksam zugegangen.
Bestätigung, Bescheid nicht rechtswirksam zugegangen.
Bestätigung, Bescheid nicht rechtswirksam zugegangen.